Die Zugriffsüberwachung erkennt Zugriffe auf nicht vorhandene Seiten einer Web-Anwendung.
Die Zugriffsüberachung kann über die entsprechende Checkbox aktiviert werden.
Wird der Aufruf einer unbekannten Seite erkannt, wird der Angreifer für 120 Minuten gesperrt.
In der Liste der gesperrten IP Adressen lässt sich dies erkennen.
Einzelne IPs können wieder freigegeen werden.
Wichtig:
Es sollte immer ein Wert in “Zugriff erlaubt von” eingetragen werden, um den eigenen Zugriff innerhalb des lokalen Netzes zu erlauben.
Hier kann z.B. eine einzelne IP oder ein gesamtes Netz in Form von 192.168.1.0/16 angegeben werden.