Bei Warenausgängen besteht die Möglichkeit diese als Sonderfahrt zu deklarieren. Dabei wird die Lieferscheinnummer als Sonderfahrt im Partnerauftrag hinterlegt. Beim Einlesen von Abrufen wird die vom Kunden übermittelte letzte vereinnahmte Lieferscheinnummer mit der letzten Sonderfahrt-Lieferscheinnummer abgeglichen.

Ist die letzte vereinnahmte Lieferscheinnummer größer als die letzte Sonderfahrt-Lieferscheinnummer wird die Versandfortschrittszahl wie folgt berechnet:
VFZ = kumulierte vereinnahmte Menge + Transitmenge

Ansonsten wird die Versandfortschrittszahl nicht angepasst.

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