Die Beziehung Kunden / Lieferant / EDL (Externer DienstLeister) im Versandbereich ist eine Dreierbeziehung der besonderen Art. Diese Beziehung ist auch unter Konsignationslager bekannt. Der EDL im Versandbereich wird immer dann vom Kunden eingerichtet wenn der Kunde eine hohe Sicherheit erwartet, oder es wird ein Sequenzierer eingeschaltet. Das bedeutet der Kunde übermittelt die Bedarfe mittels LAB (1) an den Lieferanten. Der Lieferant versendet die Ware (2) nicht direkt an den Kunden sondern dem EDL. Bei dieser Lieferung hat die Ware den Besitzer nicht geändert. Das bedeutet die Ware gehört so lange dem Lieferanten wie sie beim EDL im Lager liegt. Zu einem Zeitpunkt nimmt der Kunde die Ware (3) aus dem EDL-Lager. Zu diesem Zeitpunkt versendet der Kunde oder der EDL die Entnahme aus dem EDL-Lager mittels LST (Vorgang 36) (3) an den Lieferanten. Zu diesem Zeitpunkt muss das EDL-Lager entlastet werden und eine Rechnung für die Entnahme an den Kunden gestellt werden. Mit der Übertragung der Entnahme (LST 36) wir wird die Datei automatisch eingelesen, ein Kundenauftrag, Lieferschein und Rechnung automatisch erzeugt. Es ist zu beachten dass die Entnahme als Basisreferenznummer die Lieferschein Nummer der Entnahme ist. Das bedeutet das in den erzeugten Belegen eine Referenz zu der externen Lieferscheinnummer existiert. Besteht zwischen dem Kunden und dem Lieferanten ein Vereinbarung für das Gutschrftsverfahren, so sendet der Kunde dem Lieferanten eine Gutschrift (GUT) (4). Diese Datei wird automatisch eingelesen, der internen Rechnung zugeordnet und ein Vergleich zwischen den Rechnungs- Und Gutschriftswerten erstellt. Die gesamte Verarbeitung läuft automatisch.
Das bedeutet ab dem Zeitpunkt wo die Ware an den EDL versendet wurde, laufen die restlichen Geschäftsprozesse voll automatisch.

Um diese Abfolge der oben beschriebenen Geschäftsprozesse mittels ATM abzubilden sind folgende Einträge notwendig:

  • Im Partnerauftrag muss die Auftragsart auf “EDL-Rahmen” und das EDL-Lager definiert werden:

  • Im Partnerauftrag im Reiter Versand wir als Lieferanschrift die des EDL’s angegeben und die Rechnungsanschrift des Kunden:

Vereinbart der Kunde dass der Monitäreabgleich über das Rechnungsverfahren durchgeführt wird, bleibt im Grunde genommen das Verfahren gleich, bis auf die Tatsache dass der Lieferant dem Kunden wenn er in der Lage Rechnungs-DFÜ zu empfangen, beim Empfang von der Entnahme (LST 36) zusätzlich noch die Rechnungs-DFÜ (3) automatisch versendet.

Um diese Abfolge der oben beschriebenen Geschäftsprozesse mittels ATM abzubilden sind folgende Einträge notwendig:

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