Verkäufe ins Ausland und Steuerkaution
Beim Verkauf von Fahrzeugen ins europäische und nicht europäische Ausland ist es notwendig, die auf den Nettowert anfallende Mehrwertsteuer als Steuerkaution auszuweisen. Der Verkäufer behält diesen Betrag vom Käufer ein, indem er eine entsprechende Steuerkautionsrechnung an den Käufer ausstellt.
Weiter ist es bei Verkäufen außerhalb Deutschlands notwendig, die Fahrzeuge steuertechnisch anders zu behandeln, solange sie nicht bezahlt sind.
Für beide Prozesse haben wir einen Ablauf geschaffen, um dies in SAP korrekt abbilden zu können.

Vorbereitungen
Um diese Buchungen und Belege passend erfassen zu können, werden neue Dummy Artikel und Steuerkennzeichen angelegt.
Ebenfalls wird ein neues Layout für Steuerkautionsrechnungen angelegt.

A17 – Steuerkaution Ausland
wird mit 100% Steuer versehen und auf das Konto 1733 gebucht

Artikel für Steuerkaution
Es wird ein Artikel für die Steuerkaution definiert – dieser hat die Sachkontenfindung auf Artikelebene und im Lager „WE“ wird das Sachkonto 1733 eingetragen.
Der Artikel ist ein reiner Verkaufsartikel.

A18 – Rechnung Ausland
Es wird ein neues Steuerkennzeichen für die Rechnungen ins Ausland erstellt – ohen Steuersatz.

Artikel für Steuerumbuchung A18 auf andere Steuerkennzeichen
Um die korrekten Steuersachverhalte darstellen zu können, werden Fahrzeugverkäufe erst auf A18 und später auf das korrekte Steuerkennzeichen umgebucht.
Um dies darstellen zu können, muss ein Dummy Artikel für die Umbuchung erstellt werden. Dieser hat ein Steuerumbuchungskonto im Bauch, welches in Auswertungen keine Berücksichtigung findet.

Steuererklärungsfelder für UVA
A17 und A18 werden beide auf der Ziffer 81 gemeldet.

Verkauf Fahrzeug und Steuerkaution
Für das Fahrzeug und die Steuerkaution werden 2 differenzierte Beleg erzeugt.
Das Fahrzeug wird mit Steuerkennzeichen A18 und ohne Steuer verkauft.

Eine zweite Rechnung über die Steuer wird erstellt.
Wichtig hierbei: A17 und den Haken „nur Steuer“ verwenden!!
Unter „Gesamt“ wird der Steuerbetrag angegeben. Durch das Füllen der Vorgangsnummer wird die Zuordnung zum Fahrzeugstamm hergestellt

Für die Steuerkaution kann bei Bedarf ein eigenes entsprechendes Layout gestaltet werden

Steuerumbuchung und Steuererstattung
Der Kunde bezahlt beide Rechnungen. Erbringt er den Nachweis, dass er die Steuer in seinem Land abgeführt hat, wird ihm die Steuerkautionsrechnung gut geschrieben.

Nach Erbringung dieses Nachweises muss der Fahrzeug Netto Wert von A18 auf A3 umgebucht werden. Um dies so abzubilden, dass die Belege ggfs. auch in der
Zusammenfassenden Meldung berücksichtig werden, wird eine Umbuchungsrechnung mit Wert 0 erstellt.

Steuerkorrektur
In der Ausgangsrechnung wird der vorab angelegte Dummy Artikel verwendet.

In 1 Zeile wird die Menge -1 mit A18 gebucht und dem passenden Nettowert. In der anderen Zeile wird dieser mit +1 auf A3 gebucht. In Summe
ergibt sich eine Rechnung mit Wert 0. Die Steuer wird korrigiert und sollten die GP für die ZM relevant sein, würden diese in der Meldung erscheinen.

Über die Bezugsbelege kann manuell auf die ursprüngliche AR referenziert werden.

Steuergutschrift
Nach Erbringung des Nachweises, kann die Steuer an den Kunden zurückerstattet werden.

Hierzu wird eine manuelle Gutschrift mit dem Steuerkaution Artikel erstellt – der Ablauf ist identisch zu dem der Steuerkautionsrechnung!

Da die Rechnung bereits bezahlt wurde, kann sich nicht mehr direkt auf diese bezogen werden, Der Bezug kann manuell hergestellt werden.


Über die Ausgangszahlungen kann dem Kunden das Geld erstattet werden.

Steuerbericht
Mit den Umbuchungen und der Gutschrift der Steuerkaution werden alle Steuerkennzeichen entsprechend korrigiert.

A18 wechselt auf die A3 und A17 wird 0

Das Konto 9001 ist bei korrekten Umbuchungen nach Abschluss immer auf 0. Es kann daher gut als Kontrollkonto verwendet werden.

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