Steuerkennzeichen für Inzahlungnahmen

Hier geht es um Inzahlungnahmen, die ohne Umsatzsteuer stattfinden. Grundsätzlich könnte das Steuerkennzeichen A0 verwendet werden, da Inzahlungnahmen aber in der Umsatzsteuervoranmeldung erst bei Buchung der Differenzbesteuerung gemeldet werden müssen, muss hier von anderen nicht steuerpflichtigen Umsätzen unterschieden werden.
Dazu dient in SAP Business One ein eigenes neues Steuerkennzeichen: A15 – Inzahlungnahmen
Dieses wird so definiert, dass es als nicht steuerbar gilt, also einen Steuersatz von 0% im Bauch hat. Das Sachkonto für dieses Steuerkennzeichen ist identisch zum Kennzeichen A0.

A0 wird im Standard auf den Feldern 35+36 gemeldet und ist unter Umständen für Erlöse aus Verkäufen ins Ausland oder bspw. Versicherungsentschädigungen angedacht.
A15 wird nicht in die Steuererklärungsfelder mit aufgenommen.
Die ggfs. anfallende Steuer wird in der Differrenzbesteuerung gebucht.

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